Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Für
die Nutzung eines Standplatzes auf dem Sensual-Xmas Weihnachtsmarkt fallen pro
Hütte eine Standgebühr von 300,- Euro zzgl. MwSt. an.
- Der
Vertragsschluss für die Nutzung eines Standplatzes auf dem Weihnachtsmarkt
kommt zwischen der Prometheus Produktionen UG und dem Aussteller zustande.
- Der Aussteller hat keinen keinen Anspruch auf
einen bestimmten Standplatz. Die Prometheus Produktionen UG ist frei in der
Entscheidung über die Zuweisung des Standplatzes an den Aussteller. Ebenso ist
er berechtigt, eine Entscheidung über die Zuweisung des Standplatzes zu ändern
und dem Aussteller gegebenenfalls einen anderen Standplatz, als den bereits zugewiesenen
Standplatz, zuzuweisen.
- Anbieter von Speisen und alkoholischen
Getränken (zum sofortigen Verzehr) erhalten auf Antrag beim KVR München die
Ausgabe-und Ausschankerlaubnis. Speisen und Getränke dürfen nur mit
Mehrweggeschirr oder zumindest in und auf recyclingfähigen oder essbaren
Materialien ausgegeben werden. Für die Reinigung des Mehrweggeschirrs muss
jeder Ausstellerselbst sorgen.
- Der Mieter haftet für die Einhaltung aller
gesetzlichen, gewerbeaufsichtsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, versicherungsrechtlichen,
hygienischen und sonstigen behördlichen Regelungen und Anordnungen und stellt
die Vermieterin von allen Forderungen, die sich auf etwaigen Regelverletzungen
ergeben, frei.
- Die Prometheus Produktionen UG übernimmt keine
Haftung für Schäden des Ausstellers, soweit diese Schäden nicht auf einer grob
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Prometheus
Produktionen UG oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Prometheus Produktionen UG beruhen.
- Der Aussteller haftet für Beschädigungen am
Mietgegenstand sowie der dazu gehörenden Einrichtung und Anlagen, die durch
ihn, zu seinem Betrieb gehörenden Personen, Arbeiter, Angestellte, Besucher,
Kunden, Lieferanten sowie von ihm beauftragte Handwerker oder ähnliche Personen
verursacht worden sind.
- Wenn mietereigene Stände genutzt werden, so ist
deren Dekoration, Gestaltung und Aufmachung dem Erscheinungsbild des Marktes
anzupassen.
- Der Weihnachtsmarkt darf nur außerhalb der
Kernöffnungszeiten mit Kraftfahrzeugen zum Be- und Entladen befahren werden.
Ein Abbauen bzw. Ausräumen des Standes vor Ende der Veranstaltung ist nicht
gestattet.
- Der Aussteller ist für die Bewachung des Standes
selbst verantwortlich. ein.
- Öffentlich rechtliche Vorschriften, insgesamt
die Gewerbeordnung, die gegebene Verordnung, das Gesetz zum Schutz der Sonn -und
Feiertage, das Baurecht sowie Straßen -und verkehrsrechtliche Vorschriften sind
vom Mieter zu akzeptieren und bleiben unberührt.
- Als Erfüllungsort- und Gerichtsstand gilt München