Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Für die Nutzung eines Standplatzes auf dem Sensual-Xmas Weihnachtsmarkt fallen pro Hütte eine Standgebühr von 300,- Euro zzgl. MwSt. an.
  2. Der Vertragsschluss für die Nutzung eines Standplatzes auf dem Weihnachtsmarkt kommt zwischen der Prometheus Produktionen UG und dem Aussteller zustande.
  3. Der Aussteller hat keinen keinen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Die Prometheus Produktionen UG ist frei in der Entscheidung über die Zuweisung des Standplatzes an den Aussteller. Ebenso ist er berechtigt, eine Entscheidung über die Zuweisung des Standplatzes zu ändern und dem Aussteller gegebenenfalls einen anderen Standplatz, als den bereits zugewiesenen Standplatz, zuzuweisen.
  4. Anbieter von Speisen und alkoholischen Getränken (zum sofortigen Verzehr) erhalten auf Antrag beim KVR München die Ausgabe-und Ausschankerlaubnis. Speisen und Getränke dürfen nur mit Mehrweggeschirr oder zumindest in und auf recyclingfähigen oder essbaren Materialien ausgegeben werden. Für die Reinigung des Mehrweggeschirrs muss jeder Ausstellerselbst sorgen.
  5. Der Mieter haftet für die Einhaltung aller gesetzlichen, gewerbeaufsichtsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, versicherungsrechtlichen, hygienischen und sonstigen behördlichen Regelungen und Anordnungen und stellt die Vermieterin von allen Forderungen, die sich auf etwaigen Regelverletzungen ergeben, frei.
  6. Die Prometheus Produktionen UG übernimmt keine Haftung für Schäden des Ausstellers, soweit diese Schäden nicht auf einer grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Prometheus Produktionen UG oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Prometheus Produktionen UG beruhen.
  7. Der Aussteller haftet für Beschädigungen am Mietgegenstand sowie der dazu gehörenden Einrichtung und Anlagen, die durch ihn, zu seinem Betrieb gehörenden Personen, Arbeiter, Angestellte, Besucher, Kunden, Lieferanten sowie von ihm beauftragte Handwerker oder ähnliche Personen verursacht worden sind.
  8. Wenn mietereigene Stände genutzt werden, so ist deren Dekoration, Gestaltung und Aufmachung dem Erscheinungsbild des Marktes anzupassen.
  9. Der Weihnachtsmarkt darf nur außerhalb der Kernöffnungszeiten mit Kraftfahrzeugen zum Be- und Entladen befahren werden. Ein Abbauen bzw. Ausräumen des Standes vor Ende der Veranstaltung ist nicht gestattet.
  10. Der Aussteller ist für die Bewachung des Standes selbst verantwortlich.  ein.
  11. Öffentlich rechtliche Vorschriften, insgesamt die Gewerbeordnung, die gegebene Verordnung, das Gesetz zum Schutz der Sonn -und Feiertage, das Baurecht sowie Straßen -und verkehrsrechtliche Vorschriften sind vom Mieter zu akzeptieren und bleiben unberührt.
  12. Als Erfüllungsort- und Gerichtsstand gilt München